Mehr Sicherheit durch

Brandschutzklappen

Brandschutzklappen werden aus Gründen des Brandschutzes zwischen Brandabschnitten in Lüftungtechnische Anlagen in Wände und Decken eingebaut. Im Normalbetrieb ist die Brandschutzklappe geöffnet, um den Luftdurchlass zu ermöglichen. Sie schließt im Brandfall automatisch und verhindert somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch.

 Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert. In Deutschland war bis zum 31. Juli 2015 eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Ab dem 1. August 2015 reicht entsprechend den EU-Vorgaben die CE-Zertifizierung. Der Einsatz ist in den Bundesländern durch die baurechtliche Einführung der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) geregelt.

Die Klappen müssen nach der Inbetriebnahme in halbjährlichem Abstand gewartet werden. Ergeben zwei aufeinanderfolgende Wartungen keine Mängel, so kann der Wartungsintervall auf 1 Jahr erhöht werden.

Wir führen Prüfungen und Instandsetzung von Brandschutzklappen verschiedener Hersteller durch.