Brandmeldeanlagen sind Gefahrenmeldeanlagen aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Sie empfangen Meldungen von Handauslösungen oder automatischen Brandmeldern und geben die Meldung an Alarmierungsstellen, z.B. Feuerwehren etc. weiter.
Des Weiteren werden intern im Gebäude Sirenen oder/und Blitzleuchten zur Alarmierung der Personen im Gebäude angesteuert.
Darüber hinaus können Brandmeldeanlagen weitere Brand- und Sicherheitstechnische Einrichtungen ein- oder/und ausschalten, so zum Beispiel Rauchabzugsanlagen öffnen, Aufzüge stilllegen etc.
Diese Anlagen werden meistens in Objekten mit besonderer Gefährdung, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert.
Die Pflicht zum Einbau und zur Aufschaltung auf die Feuerwehr ist im jeweiligen Bauordnungsrecht geregelt. Die Brandmeldeanlage ist Teil der Baugenehmigung.