Feuer- und /oder Rauchschutzabschlüsse ermöglichen Öffnungen durch Brandwände. Sie müssen mit einem Federband oder Türschließer ausgestattet sein, damit sie selbst schließend sind.Diese Türen gibt es in den verschiedenen Widerstandsklassen T30,T60,T90, was jeweils den Zeitraum wiederspiegelt, in dem die Türe das Feuer oder/und den Rauch abhält.
Diese Türen unterliegen keiner Wartung, jedoch einer jährlichen Prüfung nach Herstellerangaben, sowie eventuell gemäß Arbeitsschutzrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften.
Sollen solche Türen offengehalten werden, z.B. in Schulen oder Altenheimen, so sind diese mit einer zugelassenen Feststellanlage auszustatten. Hierbei werden die Türen mit Magneten offengehalten. Rauch- bzw. Thermomelder lösen im Brandfall diese Magneten und die Türen schließen. Die Funktion des Feuer- und /oder Rauchschutzabschlusses ist somit gegeben.
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Wir bieten Ihnen den Einbau von Feuer- und /oder Rauchschutzabschlüssen verschiedener Hersteller, sowie die evtl. benötigten Feststellanlagen ebenfalls von verschiedenen Herstellern an. Z.B.: