Diese Türen unterliegen keiner Wartung, jedoch einer jährlichen Prüfung nach Herstellerangaben, sowie eventuell gemäß Arbeitsschutzrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften.
Sollen solche Türen offengehalten werden, z.B. in Schulen oder Altenheimen, so sind diese mit einer zugelassenen Feststellanlage auszustatten. Hierbei werden die Türen mit Magneten offengehalten. Rauch- bzw. Thermomelder lösen im Brandfall diese Magneten und die Türen schließen. Die Funktion des Feuer- und /oder Rauchschutzabschlusses ist somit gegeben.