Gemäß Landesbauordnung müssen Aufzugsschächte belüftbar und im Brandfall entrauchbar sein. Dies wurde und wird meist mit einer dauerhaften Öffnung in der Wand oder oberhalb des Aufzugsschachtes realisiert. Die Energieeinsparverordnung schreibt jedoch die komplette Schließung von Gebäudehüllen vor. Um diese Gegensätze zu lösen, werden in Aufzugsschächte dafür zugelassene Rauchabzugsanlagensysteme eingebaut.
Wir bieten Ihnen die Installation, Prüfung, Wartung und Instandsetzung gemäß den gesetzlichen Vorschriften, Einbauanleitungen der Hersteller, der ZVEI Richtlinien für Rauch- und Wärmeabzugsanlag, sowie der Gütebestimmungen der GRW an.